
Hinweis: Dieser Beitrag erläutert die Bemessungslogik. Konkrete Zahlenwerte sind stets gegen die jeweils gültige Ausgabe des einschlägigen Regelwerks (DIN EN 1610, DWA-A 110, DWA-A 118, DWA-A 139) und die örtlichen Vorgaben des Netzbetreibers zu prüfen.
Das Gefälle eines Freispiegelkanals ist ein Kompromiss, keine einzelne richtige Zahl. Zu flach, und Feststoffe setzen sich ab; zu steil, und die Leitung wird unnötig tief verlegt oder sinnvolle Fließgeschwindigkeiten werden überschritten. Dieser Beitrag erklärt die Logik dahinter.
Worum es geht
Ein Freispiegelkanal wird für Teilfüllung bemessen. Das Gefälle bestimmt die Fließgeschwindigkeit, und die Geschwindigkeit entscheidet über zwei projektrelevante Punkte:
- Selbstreinigung — die Strömung muss schnell genug sein, um Sand und Feststoffe zu transportieren statt sie ablagern zu lassen. Maßgeblich ist hierfür die Mindestschleppspannung bzw. die Mindestgeschwindigkeit beim maßgebenden Abfluss.
- Bauwerksschutz — zu hohe Geschwindigkeiten, besonders bei abrasivem Abfluss, verkürzen die Lebensdauer von Sohle und nachgeschalteten Bauwerken.
Das DWA-Regelwerk (u. a. DWA-A 110 zur hydraulischen Bemessung, DWA-A 118 zum Bemessungsregen, DWA-A 139 zum Einbau, eingebettet in DIN EN 752) formuliert die Selbstreinigung über eine Mindestschleppspannung bzw. eine Mindestgeschwindigkeit. Behandeln Sie die nachstehenden Werte als Prinzip — die verbindliche Zahl steht im jeweils gültigen Regelwerk.
Das Mindestgefälle
In der Praxis koexistieren zwei Wege:
- Nachweisbasiert — das Gefälle so wählen, dass die erforderliche Schleppspannung bzw. Mindestgeschwindigkeit beim maßgebenden Abfluss erreicht wird (Berechnung nach Prandtl-Colebrook bzw. Manning-Strickler). Das ist der prüffähige Weg, den ein Prüfer bei größeren oder kritischen Haltungen erwartet.
- Faustregel — das bekannte 1/DN: ein Mindestgefälle von etwa
1 ÷ Nennweite in mm. DN200 → rund 1/200 (5 ‰), DN300 → rund 1/300 (3,3 ‰). Eine Plausibilitätskontrolle und ein Startwert, kein Ersatz für den Nachweis bei anspruchsvollen Haltungen.
Wichtig für die deutsche Praxis: anders als die in manchen Ländern als „Beweis" akzeptierte 1/DN-Regel erwartet das DWA-Regelwerk den Schleppspannungsnachweis nach DWA-A 110 — eine Mindestschleppspannung in der Größenordnung von etwa 1,0–1,5 Pa für häusliches Schmutzwasser (Wert gegen die gültige Ausgabe prüfen). Die Faustregel dient der Vordimensionierung, der prüffähige Nachweis ist die Schleppspannung bzw. die Mindestgeschwindigkeit beim maßgebenden Abfluss.
Je flacher die Haltung, desto empfindlicher reagiert sie auf Bautoleranzen: wenige Zentimeter Sohlfehler über eine lange Haltung heben ein geringes Planungsgefälle auf. Genau deshalb muss der Längsschnitt — Sohlhöhen an jedem Schacht, Gefälle je Haltung, Überdeckung — exakt sein, nicht ungefähr.
Das Höchstgefälle
Ein einzelnes hartes Maximum gibt es selten, aber Grenzen existieren:
- Geschwindigkeit — oberhalb von rund 3–5 m/s (regelwerksabhängig) werden Abrasion und Lufteintrag zum Bemessungsthema; Energieumwandlung oder Absturzbauwerke können erforderlich werden.
- Überdeckung und Erdbau — dem Gelände zu aggressiv zu folgen verlegt die Leitung tiefer als nötig. Eine steile Haltung mit anschließendem Absturz im Schacht ist oft günstiger und sauberer als ein durchgehend steiler Strang.
Was das für den Längsschnitt bedeutet
Die Gefällewahl ist nur die halbe Arbeit; die andere Hälfte ist die korrekte Darstellung im Längsschnitt:
- Sohlhöhe an jedem Schacht aufgelöst,
- Gefälle je Haltung in ‰ oder %, konsistent mit den Längen,
- Abstürze, wo der Sohlsprung sie verlangt,
- Überdeckung über die gesamte Trasse geprüft.
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